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Foto: DRK LV Sachsen-Anhalt …
Verkehrsunfall
Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht:
Eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand abstellen
wenn vorhanden: Warnweste anziehen
Warnblinkanlage einschalten
Warndreieck im Abstand von mind. 100 m aufstellen
Dem Verkehr mit aufgeklapptem Warndreieck möglichst hinter der Leitplanke gehen
Handzeichen zum Verlangsamen und Bremsen geben
Bei Kurven und Bergkuppen das Warndreieck davor aufstellen